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Wir bilden in den folgenden Fahrerlaubnisklassen aus:
Motorrad-Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A
Information zur Führerscheinklasse A
Wer noch nach der alten Regelung (also bis zum 18.1.2013) den Führerschein bekommen hat und Inhaber der bisherigen Klasse A (beschränkt) ist, darf seit 19.01.2013 die leistungsstärkeren Krafträder der neuen Klasse A2 und - nach Ablauf von zwei Jahren gemäß Stufenführerschein - automatisch Krafträder der unbeschränkten Klasse A fahren.
Fahrerlaubniserweiterung B 196
Ganz einfach Eure Pkw-Fahrerlaubnis “upgraden” und Motorräder bis 125 cm³ fahren.
Am 20.12.2019 hat der Bundesrat dem Verordnungsentwurf des BMVI zugestimmt. Mit der Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung wird der Zugang für Krafträder (auch mit Beiwagen) der Klasse A1 (mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung bis zu 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg ist) erleichtert. Dies ist bereits in anderen EU-Mitgliedstaaten, u.a. Österreich, möglich. Die Klasse B196 ist nur in Deutschland gültig. Ihr erwerbt nicht die Führerscheinklasse A1, sondern ergänzt den Führerschein lediglich um die Schlüsselnummer B196.
E-Leichtkrafträder und 125 cm³ Motorräder fahren ohne Prüfung
Ziel ist es, mehr Mobilität – insbesondere auch im Bereich der Elektromobilität – zu ermöglichen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit sicherzustellen. Gerade im ländlichen Raum wird so die individuelle Mobilität gestärkt und der Verkehr wird durch den Einsatz alternativer Antriebe klimafreundlicher. Die im Verordnungsentwurf beschriebene Definition der Klasse A1 schließt daher das Führen von E-Leichtkrafträdern ein.
Voraussetzungen für das Führen von Leichtkrafträdern der Klasse A1 sind:
- Fahrerfahrung von mindestens 5 Jahren (Klasse B: Pkw-Führerschein)
- Mindestalter von 25 Jahren
- Eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden – 5 Doppelstunden à 90 Minuten Praxis (Fahrstunden) und 4 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht
Es ist also keine Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich!
So bekommst Du deinen B196 Führerschein:
- Melde dich für den B196 Führerschein in unserer Fahrschule an.
- Absolviere die Ausbildung.
- Mit Ausbildungsnachweis und einem Passfoto zur zuständigen Führerscheinstelle gehen und den neuen Führerschein beantragen.
- Losdüsen!
Klasse B
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
- mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer
- auch mit Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
- mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Klasse B mit
Schlüsselzahl 96
(keine eigene Fahrerlaubnisklasse)
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
- zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
- zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg
Klasse B mit
Schlüsselzahl 197
Die Grundausbildung findet zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt. Sie kann auch mit einem Schaltfahrzeug begonnen werden.
- Ausbildungsfahrten auf Automatik und z.T. Schaltfahrzeug
- Prüfungsvorbereitung auf Automatik
- mind. 10 Übungsstunden auf Schaltfahrzeug
- Prüfungsfahrt auf Automatikfahrzeug
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Wenn man den Pkw-Führerschein auf einem automatikbetriebenen Fahrzeug erwerben möchte, wird in de Fahrschule kein Fahrzeug mit Schaltgetriebe durch Euch gefahren. Die Gültigkeit des Führerscheins ist dann auf das Fahren von Automatikfahrzeugen beschränkt, da man ausschließlich auf diesem Fahrzeug ausgebildet und geprüft wird. Schaltwagen darf man hingegen nicht fahren, hierfür ist eine praktische Ausbildung in einer Fahrschule auf Schaltwagen erforderlich. (10 x 45 Minuten - Schaltkompentenz-Nachweis ohne erneute Prüfung)
Die Inhalte der theoretischen und praktischen Ausbildung und Prüfung unterscheiden sich ansonsten nicht von denen der Klasse B.
Begleitetes Fahren BF17
Begleitetes Fahren (BF17) wird die Fahrerlaubnis ab 17 Lebensjahren genannt.
- BF 17 gilt bis zum 18. Geburtstag nur für Fahrten in Deutschland (Ausnahme: Österreich)
- Mit der Klasse B werden auch AM und L erteilt
- Mit bestandener Prüfung bekommt man eine Prüfungsbescheinigung
Das Fahren mit Begleitperson vermittelt Sicherheit.
Mit der Einführung des „Begleiteten Fahrens ab 17“ wurde das Mindestalter für den Führerscheinerwerb der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt. Gleichzeitig besteht jedoch die Auflage, bis zum 18. Geburtstag, den Pkw nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung namentlich eingetragenen Person zu führen.
Klasse BE
Erlaubte Fahrzeuge:
Kombinationen aus Kraftfahrzeug der Klasse B und schwerem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg z. GM nicht übersteigt. Zulässige Gesamtmasse des Zuges: 7.000 kg.
Mindestalter:
17 Jahre: Begleitetes Fahren
18 Jahre
Voraussetzung
Führerschein der Klasse B (kann zusammen erworben werden)
Prüfungen:
Nur praktische Prüfung; Voraussetzung ist der Vorbesitz der Klasse B (kann zusammen erworben werden) Erteilung der Fahrerlaubnis ohne ärztliche Untersuchung und ohne Begrenzung, sofern keine besonderen Umstände vorliegen.
Befristungen und Einschränkungen
Erteilung der Fahrerlaubnis ohne ärztliche Untersuchung und ohne Begrenzung, sofern keine besonderen Umstände vorliegen.