Wir bilden in den folgenden Fahrerlaubnisklassen aus:
Motorrad-Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A
Kleinkrafträder / Motorroller (Mopeds)
Zweirädrige Kleinkrafträder
Dreirädrige Kleinkrafträder
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Krafträder mit max. 125 ccm
Krafträder
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Änderungen in der Klasse A1
Die für dich wichtigsten Änderungen betreffen die Klasse A1. Die bisherige Definition der Klasse A1 - Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW - ist ergänzt worden. Bei der nach dem 19.01.2013 erworbenen Klasse A1 muss auch ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstes 0,1 kW/kg eingehalten werden. Beispiel: Fährst du ein Motorrad mit 100 kg Gewicht, darf seine Leistung höchstens 10 kW betragen. Leichtkrafträder vor dem 19.01.2013 erstzugelassen worden sind, können weiterhin mit der Klasse A1 geführt werden ohne das neue Merkmal zu beachten.
Wer die Klasse A1 noch vor dem Stichtag erworben hat, muss das Merkmal nicht beachten. Die bisherige Begrenzung von maximal 80 km/h Höchstgeschwindigkeit für 16- und 17-Jährige entfällt. Übrigens gilt das seit dem 19.1.2013 für dich auch, wenn du vor dem Stichtag die Klasse A1 gemacht hast.
Neue Klasse A2 und A
Die Beschränkung der Motorradleistung wurde bisher in der Klasse A durch den sogenannten "Stufenführerschein" geregelt. In den ersten zwei Jahren nach Führerscheinerwerb der Klasse A durfte der frischgebackene Motorradfahrer lediglich Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg fahren. Nur für Personen, die bei Führerscheinerwerb bereits 25 Jahren alt waren, galt diese 2 jährige Stufenbeschränkung nicht (Direkteinstieg).
Jetzt ist eine neue leistungsbeschränkte Motorradklasse (A2) eingeführt worden, für alle, die im Alter von 18-23 ihren Führerschein machen. Die neue Klasse A2 erlaubt das Fahren von Motorrädern mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.
Die neue Klasse A2 berechtigt nach Ablauf von zwei Jahren nicht automatisch zum Fahren von Motorrädern der Klasse A, wie der bisherige Stufenführerschein. Um anschließend Motorräder der Klasse A fahren zu dürfen musst du eine Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule absolvieren und eine praktische Prüfung ablegen.
Der Direkteinstieg in Klasse A ist dir seit dem 19.1.2013 jedoch schon ab 24 Jahren möglich.
Führerscheinklasse A
Krafträder
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Information zur Führerscheinklasse A
Wer noch nach der alten Regelung (also bis zum 18.1.2013) den Führerschein bekommen hat und Inhaber der bisherigen Klasse A (beschränkt) ist, darf seit 19.01.2013 die leistungsstärkeren Krafträder der neuen Klasse A2 und - nach Ablauf von zwei Jahren gemäß Stufenführerschein - automatisch Krafträder der unbeschränkten Klasse A fahren.
Fahrerlaubniserweiterung B 196
Ganz einfach Eure Pkw-Fahrerlaubnis “upgraden” und Motorräder bis 125 cm³ fahren.
Am 20.12.2019 hat der Bundesrat dem Verordnungsentwurf des BMVI zugestimmt. Mit der Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung wird der Zugang für Krafträder (auch mit Beiwagen) der Klasse A1 (mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung bis zu 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg ist) erleichtert. Dies ist bereits in anderen EU-Mitgliedstaaten, u.a. Österreich, möglich. Die Klasse B196 ist nur in Deutschland gültig. Ihr erwerbt nicht die Führerscheinklasse A1, sondern ergänzt den Führerschein lediglich um die Schlüsselnummer B196.
E-Leichtkrafträder und 125 cm³ Motorräder fahren ohne Prüfung
Ziel ist es, mehr Mobilität – insbesondere auch im Bereich der Elektromobilität – zu ermöglichen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit sicherzustellen. Gerade im ländlichen Raum wird so die individuelle Mobilität gestärkt und der Verkehr wird durch den Einsatz alternativer Antriebe klimafreundlicher. Die im Verordnungsentwurf beschriebene Definition der Klasse A1 schließt daher das Führen von E-Leichtkrafträdern ein.
Voraussetzungen für das Führen von Leichtkrafträdern der Klasse A1 sind:
Es ist also keine Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich!
So bekommst Du deinen B196 Führerschein:
Klasse B
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
Klasse B mit
Schlüsselzahl 96
(keine eigene Fahrerlaubnisklasse)
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
Klasse B mit
Schlüsselzahl 197
Die Grundausbildung findet zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt. Sie kann auch mit einem Schaltfahrzeug begonnen werden.
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Wenn man den Pkw-Führerschein auf einem automatikbetriebenen Fahrzeug erwerben möchte, wird in de Fahrschule kein Fahrzeug mit Schaltgetriebe durch Euch gefahren. Die Gültigkeit des Führerscheins ist dann auf das Fahren von Automatikfahrzeugen beschränkt, da man ausschließlich auf diesem Fahrzeug ausgebildet und geprüft wird. Schaltwagen darf man hingegen nicht fahren, hierfür ist eine praktische Ausbildung in einer Fahrschule auf Schaltwagen erforderlich. (10 x 45 Minuten - Schaltkompentenz-Nachweis ohne erneute Prüfung)
Die Inhalte der theoretischen und praktischen Ausbildung und Prüfung unterscheiden sich ansonsten nicht von denen der Klasse B.
Begleitetes Fahren BF17
Begleitetes Fahren (BF17) wird die Fahrerlaubnis ab 17 Lebensjahren genannt.
Das Fahren mit Begleitperson vermittelt Sicherheit.
Mit der Einführung des „Begleiteten Fahrens ab 17“ wurde das Mindestalter für den Führerscheinerwerb der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt. Gleichzeitig besteht jedoch die Auflage, bis zum 18. Geburtstag, den Pkw nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung namentlich eingetragenen Person zu führen.
Klasse BE
Erlaubte Fahrzeuge:
Kombinationen aus Kraftfahrzeug der Klasse B und schwerem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg z. GM nicht übersteigt. Zulässige Gesamtmasse des Zuges: 7.000 kg.
Mindestalter:
17 Jahre: Begleitetes Fahren
18 Jahre
Voraussetzung
Führerschein der Klasse B (kann zusammen erworben werden)
Prüfungen:
Nur praktische Prüfung; Voraussetzung ist der Vorbesitz der Klasse B (kann zusammen erworben werden) Erteilung der Fahrerlaubnis ohne ärztliche Untersuchung und ohne Begrenzung, sofern keine besonderen Umstände vorliegen.
Befristungen und Einschränkungen
Erteilung der Fahrerlaubnis ohne ärztliche Untersuchung und ohne Begrenzung, sofern keine besonderen Umstände vorliegen.
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